Kann Parkett auf Fußbodenheizung verlegt werden?
Ja, allerdings sind bei der Verlegung von Parkett auf Fußbodenheizung oder auf einer reversiblen Fußbodenheizung einige besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten: Vergewissern Sie sich zunächst, dass Ihr Parkett für diesen Untergrund geeignet ist, indem Sie sich bei Ihrem Händler erkundigen oder die technischen Datenblätter auf unserer Website einsehen. Die Verwendung von Buche und Ahorn auf diesem Untergrund wird nicht empfohlen. Der Wärmedurchlasswiderstand von Bodenbelägen einschließlich der eventuell vorhandenen Entkopplungsschicht (z. B. Trittschalldämmunterlage) darf bei Fußbodenheizungen 0,13 m²-K/W und bei reversiblen Fußbodenheizungen 0,09 m²-K/W nicht überschreiten. Unter Standardbedingungen darf die Oberflächentemperatur des fertigen Fußbodens 28 °C nicht überschreiten. Die Verwendung von Teppichen und niedrigen Möbeln ist nicht zulässig, da diese die Leistung des Systems stark einschränken und den Parkettboden beschädigen können.
1. Verlegung auf „Niedertemperatur“-Fußbodenheizung
Hydraulische Fußbodenheizung:
Alle Bestimmungen der DTU 65.14 „Ausführung von Warmwasser-Fußbodenheizungen“ müssen eingehalten werden.
Bei dieser Verlegeart ist eine schwimmende Verlegung unter Verwendung einer geeigneten Unterlage möglich.
Bei vollflächiger Verklebung ist ein MS-Polymer-Klebstoff (z.B. Presto PM) zu verwenden
Allgemeine Verlegehinweise:
- Die Dicke der Deckschicht über den Heizelementen (Überdeckung) muss mindestens 5 cm betragen.
- Die maximale Wassertemperatur darf 40 °C nicht überschreiten.
- Die Wärmeabgabe darf 95 W/m² nicht überschreiten.
- Insbesondere beim erstmaligen Aufheizen, aber auch während des gesamten Betriebes ist eine Regelung vorzusehen, damit diese Temperatur nicht überschritten wird.
Ausführung:
- Die natürliche Trocknung des Untergrundes muss durch Vorheizen mindestens drei Wochen vor der Verlegung abgeschlossen sein, unabhängig von der Jahreszeit.
- Die Heizung 48 Stunden vor der Verlegung ausschalten.
- Eine Woche nach der Verlegung die Heizung wieder einschalten und die Leistung täglich um 5 °C erhöhen, bis die richtige Temperatur erreicht ist.
Elektrische Fußbodenheizung:
Fußbodenheizungen mit elektrischen Kabeln, die in Beton eingebettet sind, müssen der Norm NF C 32-330 entsprechen und gemäß der Norm NF P 52-302 (ehemals DTU 65-7) verlegt werden. Elektrische Fußbodenheizungen, die aus einem Heizkabel und einem Untergrund wie Estrich oder Platten bestehen, müssen den Empfehlungen des CPT Elektrische Fußbodenheizungen (CSTB 3606) entsprechen. Diese Art von Untergrund ermöglicht eine schwimmende Verlegung mit einer geeigneten Unterlage. Bei vollflächiger Verklebung ist ein MS-Polymer-Klebstoff (z.B. Presto PM) zu verwenden.
Allgemeine Verlegehinweise:
- Die Dicke der Deckschicht über den Heizelementen (Überdeckung) muss mindestens 5 cm betragen.
- Die Wärmeabgabe darf 95 W/m² nicht überschreiten.
- Insbesondere beim ersten Aufheizen, aber auch während des Betriebs ist eine Regelung vorzusehen, um einen zu schnellen Temperaturanstieg zu vermeiden.
Ausführung:
- Das erstmalige Aufheizen der elektrischen Fußbodenheizung muss durch den Elektroheizungsinstallateur erfolgen.
- Die natürliche Trocknung des Unterbodens muss nach Abschluss der Arbeiten und mindestens drei Wochen vor der Verlegung abgeschlossen sein, unabhängig von der Jahreszeit.
- Die Heizung ist 48 Stunden vor der Verlegung abzuschalten.
- Eine Woche nach der Verlegung wird die Heizung wieder eingeschaltet, wobei die Leistung täglich um 5 °C erhöht wird, bis die richtige Temperatur erreicht ist.
2. Verlegung auf reversibler Fußbodenheizung (Heizen/Kühlen)
Es ist UNBEDINGT die Methode der „vollflächigen Verklebung“ mit einem MS-Polymerkleber (z.B. Presto PM) auf dem Untergrund ohne Zwischenschicht anzuwenden (siehe panaget.com). Die Verlegung auf einem reversiblen Heiz- und Kühlsystem muss den Bestimmungen der DTU 65.14 „Ausführung von Warmwasser-Fußbodenheizungen“ und den Empfehlungen des CPT für reversible Fußbodenheizungen mit niedriger Wassertemperatur (CSTB 3164) entsprechen.
Allgemeine Verlegungsbedingungen:
- Das System muss eine gleichmäßige Wärmeverteilung über die gesamte Fläche ermöglichen.
- Die Temperatur der Flüssigkeiten muss durch ein automatisches Fühlersystem geregelt werden, um die Bildung von Kondenswasser unter dem Parkett zu verhindern.
- Der Kreislauf muss eine Vorrichtung enthalten, die die Temperatur der Flüssigkeit am Austritt auf 18 bis 22 °C begrenzt, je nach geografischer Zone. Der Installateur des Systems ist für die Einhaltung dieser Bestimmung verantwortlich.
- Die Wärmeabgabe darf 95 W/m² nicht überschreiten.
- Die Sommereinstellung der Raumthermostate der Einzelraumregelung darf 22 °C nicht unterschreiten. Das Kühlsystem darf nur aktiviert werden, wenn die Raumtemperatur mindestens 25 °C beträgt.
Ausführung:
- Die natürliche Trocknung des Untergrundes muss durch Vorheizen mindestens drei Wochen vor der Verlegung abgeschlossen sein, unabhängig von der Jahreszeit.
- Die Heizung 48 Stunden vor der Verlegung ausschalten.
- Eine Woche nach der Verlegung die Heizung wieder einschalten und die Leistung täglich um 5 °C erhöhen, bis die richtige Temperatur erreicht ist.